Das Familienrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und ein Teil des Zivilrechts.
Es regelt die Rechtsbeziehungen der durch Verwandtschaft, Ehe und Familie verbundenen Personen, wobei sich der Fachanwalt für Familienrecht im Wesentlichen mit den Folgen von Trennung und Scheidung befasst.
Mit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich mich auf die Rechtsfälle spezialisiert, in denen der Sozialhilfeträger Unterhaltsansprüche im Namen der sozialhilfebedürftigen Personen geltend macht. Dies sind insbesondere Verfahren betreffend den Elternunterhalt, solchen Auseinandersetzungen, in denen die Kinder Unterhalt für ihre Eltern schulden, nachdem eine Hilfebedürftigkeit beim Sozialhilfeträger, z. B. durch Heimaufnahme entstanden ist.
An dieser Stelle können Sie in Kürze ein umfassendes Manuskript zum Thema „Elternunterhalt“ herunterladen.
Zum Familienrecht gehören Regelungen zu:
sowie das Gebiet der vorsorgenden bzw. gestaltenden Rechtspflege wie:
erbrechtliche Fragen, bei denen eine Beziehung zum Familienrecht besteht wie: